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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen haben folgende Bedingungen folgende Bedeutung:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen von Adeon.
  2. Adeon: Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung Adeon Technologies, mit gesetzlichem Sitz in Raamsdonksveer und Sitz in Breda (Weidehek 26, 4824 AS Breda) eingetragen im Handelsregister der Industrie-und Handelskammer unter Nummer 18128872, oder ein mit ihr lieiertes Unternehmen, das der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
  3. Käufer: Jede natürliche oder Rechtsperson, die Waren und/oder Dienstleistungen von Adeon kauft, oder mit der Adeon einen Vertrag schliesst oder mit Adeon über den Abschluss eines Vertrages verhandelt.
  4. Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen Adeon und dem Käufer bezüglich Lieferung von Waren und Dienstleistungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Schriftlich: Korrespondenz via Papier und via E-mail.

 

Artikel 2: Anwendbarkeit und Angebote

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Beratungen und Vereinbarungen zwischen Adeon und Käufer, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls gültig für alle nachfolgenden Angebote, Beratungen und Vereinbarungen.
  3. Eventuelle Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
  4. Angebote von Adeon sind 30 Tagen gültig, sofern nichts anders angegeben. Nach 30 Tagen verfällt das Angebot und alle Recht hierauf.
  5. Aus Werbematerial, Broschüren Verkaufsdokumentation, Websites usw. von Adeon lassen sich keine Rechte entlehnen.
  6. Angebote von Adeon sind unverbindlich und widerruflich und gelten als Einladung zur Erteilung eines Auftrages. Adeon ist frei, Aufträge oder Vereinbarungen abzulehnen, ohne einen Grund zu nennen.
  7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auf Niederländisch verfasst und in andere Sprachen übersetzt. Bei einem Konflikt zwischen der niederländischen Version und einer übersetzten Version gibt, ist die niederländische Version

 

Artikel 3: Vereinbarung

  1. Dienstleistungen kommen zustande nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Adeon an Käufer oder nach konkreter Ausführung des Vertrages von Adeon oder durch stillschweigende oder sonstige Akzeptanz von Adeon.
  2. Änderungen des Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden.
  3. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die er Adeon zur Verfügung gestellt hat. Adeon haftet nicht für Ungenauigkeiten in den Daten, die vom Käufer, im Namen oder auf Anweisung des Käufers zur Verfügung gestellt werden.

 

 Artikel 4: Lieferung

  1. Adeon erbringt alle Dienstleistungen auf der Grundlage einer Best Effort-Verplichtung.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart gelten unsere Preise „ab Werk“.
  3. Wenn ein bestimmter Lieferort vereinbartwurde, bestimmt Adeon die Versand- oder Liefermethode. Adeon ist berechtigt dem Käufer die Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Die Lieferung hat stattgefunden und die Waren gelten als geliefert, wenn die Empfangsbescheinigung an dieser vereinbarten Lieferanschrift durch Käufer unterzeichnet wurde.               
  4. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung ist die Ware für Rechnung und Risiko des Käufers.
  5. Adeon ist jederzeit berechtigt Teillieferungen zu leisten.
  6. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Adeon wird sich bemühen, die festgelegten oder vereinbarten Liefertermine so weit wie möglich einzuhalten.
  7. Wenn Adeon von einem Umstand Kenntnis hat, der einer rechtzeitigen Lieferung im Wege steht, wird sie sich mit dem Käufer beraten.
  8. Käufer hatbei verspäteter Lieferung kein Recht auf Schadenersatz.

 

Artikel 5: Preise und Zahlungen

  1. Sofern nichts anders vereinbart verstehen sich alle Preise in Euro ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu entrichten.
  3. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne jeglichen Abzug oder Verrechnung.
  4. Adeon behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit (vollständige) Vorauszahlung zu verlangen.
  5. Adeon behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen und an Käufer zu berechnen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund Preiserhöhung der Grundstoffe, Änderungen der Löhne, der Wechselkurse und/oder der Zölle, eintreten.
  6. Der Käufer ist verpflichtet seinen (Zahlungs)Verpflichtungen an Adeon nachzukommen.
  7. Erfolgt die Zahlung nicht fristgemäß, kommt der Käufer rechtlich in Verzug. Der Käufer schuldet dann einen vertraglichen Zins von 2%, zusätzlich zu dem dann geltenden Handelszins. Die aussergerichtlichen Inkassokosten werden pauschal auf 15% des ausstehenden Betrags festgesetzt, mit einem Minimum von 250 Euro.
  8. Alle eingehenden Zahlungen verrechnet Adeon zunächst mit Zinsen und Kosten und weiter mit der ältesten Forderung, auch wenn Käufer dies anders angibt.
  9. Der Käufer wird auf erstes Anfordern und zur Zufriedenheit von Adeon für die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Adeon (ausreichende) Sicherheit leisten. Wenn Käufer einer entsprechenden Aufforderung von Adeon nicht unverzüglich nachkommt, ist Adeon berechtigt, die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich einzustellen und ist Käufer in Verzug, ohne dass hierzu eine Inverzugsmeldung erforderlich ist.

 

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt.

  1. Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehender Forderungen gilt ein Eigentumsvorbehalt für alle gelieferten Waren. Erst nach vollständiger Zahlung aller Forderungen sind die gelieferten Waren Eigentum des Käufers.
  2. Bei Zahlungsverzug, ist Adeon nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware für die Eigentumsvorbehalt gilt, ohne Kündigung und ohne gerichtliches Eingreifen zurückzuholen, und autorisiert der Käufer Adeon jetzt schon für später unwiderruflich ihre Ware zurückzuholen und ist Käufer in diesem Zusammenhang verpflichtet, Zugang zu allen für ihn zugänglichen und/oder genutzten Bereichen zu gewähren, und dies alles unvermindert des Rechts von Adeon (vollständige) Entschädigung vom Käufer zu fordern.
  3. Es ist Käufer untersagt, die von Adeon gelieferte Ware zu verpfänden oder Dritten als Unterpfand zu geben oder diese Ware mit welchem Recht auch immer zu belasten.

 

Artikel 7 Widerrufsrecht

  1. Die gelieferten Waren müssen vom Käufer unmittelbar nach Lieferung auf Mängel überprüft werden.
  2. Reklamationen bezüglich der gelieferten Waren und/oder Leistungen müssen innerhalb 5 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Angabe der Art der Fehler mitgeteilt werden.
  3. Geringfügige Abweichungen, die normale Nutzung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
  4. Reklamationführt nicht zur Aussetzung der Zahlungspflicht des Käufers.
  5. Der Käufer ist verantwortlich für die Folgen der Unklarheit/Widersprüchlichkeit der von ihm an Adeon zur Verfügung gestellten Informationen, welche für die Ausführung des Vertrages wichtig sein können.

 

Artikel 8: Gewährleistung und Haftung

  1. Adeon garantiert die Zuverlässigkeit der Waren und/oder Dienstleistungen, die der Käufer Vertragsgemäß erwarten kann.
  2. Garantie Verpflichtungen gehen niemals hinaus über Garantiebedingungen des Lieferanten von Adeon oder/aber des Fabrikanten der Ware.
  3. Abweichungen bezüglich gelieferter Waren, die nach den üblichen Standards technisch akzeptabel sind, dürfen weder eine Anspruchsberechtigung auf Adeon darstellen, noch zur Pflicht von Adeon führen, die gelieferten Waren umzutauschen zu ersetzen.
  4. Jegliche Haftung ist auf den Betrag beschränkt der in dem jeweiligen Fall aufgrund der von Adeon geschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Falls auch welchem Grunde auch immer keine Auszahlung durch genannte Versicherung erfolgen sollte, ist jegliche Haftung von Adeon immer beschränkt auf die vertraglichen und termingerecht bezahlten Rechnungsbeträge.Adeon übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung des Käufers und/oder durch Käufer oder Dritte angebrachte Veränderungen an der gelieferten Ware entstanden ist.
  5. Adeon haftet nie für direkte oder indirekte Folgeschäden, wie Gewinneinbussen, Schäden durch Stagnation des Unternehmens, Verluste, Kosten, die zur Verhinderung oder Feststellung von Folgeschäden entstehen, etc..
  6. Käufer stellt Adeon, in Bezug auf den Vertrag, von allen Ansprüchen Dritter frei.
  7. Jede Forderung an Adeon erlischt nach 12 Monaten, es sei denn diese wurde ausdrücklich von Adeon anerkannt.

 

Artikel 9: Recht am geistigen Eigentum

  1. Alle Rechte des geistigen Eigentums bezüglich der Waren, die von Adeon im Rahmen des Abkommens zur Verfügung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, worunter, aber nicht ausschließlich Markennamen, Handelsnamen, Urheberrechte usw., sind Eigentum von Adeon. Käufer verzichtet auf jegliche Form der Verletzung dieser Rechte.
  2. Alle Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Entwürfe, Berechnungen oder andere Unterlagen (Hier nach: Zeichnungen usw.) angefertigt von Adeon, oder im Auftrag von Adeon, sind und bleiben Eigentum von Adeon, auch nach Ausführung des Auftrags. Zeichnungen usw. dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Adeon weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  3. Zeichnungen usw. müssen auf erste Anfrage von Adeon retourniert werden.
  4. Im Falle der Herstellung und/oder Lieferung einer Ware auf Grundlage von Zeichnungen, Entwürfen usw. oder sonstigen Änderungen, die im weitesten Sinne des Wortes vom Käufer oder von Dritten erhalten werden, gewährleistet der Käufer, dass weder durch Herstellung, noch durch Lieferung der Ware Patent- , Marken- oder sonstige (geistige) Eigentumsrechte Dritter verletzt werden. Käufer stellt Adeon von allen eventuell hieraus entstehenden Ansprüchen frei.
  5. Widerspricht ein Dritter der Herstellung/Lieferung aufgrund eines angeblich geltend gemachten Anspruchs, ist Adeon berechtigt, die Herstellung/Lieferung unverzüglich einzustellen und vom Käufer Schadenersatz für die entstandenen Kosten zu verlangen, ungeachtet der Ansprüche eines etwaigen weiteren Schadenersatzes. Adeon ist Käufer nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

 

Artikel 10: Höhere Gewalt

  1. Wenn Adeon wegen Höherer Gewalt Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden die Verpflichtungen für die Dauer der auf höherer Gewalt beruhenden Umstände ausgesetzt. Bei höherer Gewalt die länger als einen Monat gedauert hat, haben beide Parteien das Recht den Vertrag ganz oder teilweise zu entbinden, soweit die Entbindung erforderlich ist. Bei höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  2. Unter höherer Gewalt versteht man Umstände auf die Adeon keinen Einfluss hat, aber aufgrund derer Adeon jedoch nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen ganz oder teilweise nachzukommen oder aber Adeon die Ausführung des Vertrags nicht zumutbar ist, ungeachtet ob die Umstände (Ursachen) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Zu diesen Umständen (Ursachen) zählen u.A. Streik, Stagnation oder andere (interne Probleme) bei Adeon oder bei von Adeon eingeschalteten Dritten, oder durch behördlich aufgelegte Maßnahmen

 

Artikel 11: Beendigung des Vertrages

  1. Adeon ist berechtigt, ungeachtet des Anspruchs auf Schadenersatz und/oder ihres Rechts zur Aussetzung aller oder teilweise vertraglichen Verpflichtungen, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Fristsetzung schriftlich zu kündigen: (i) wenn die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Käufers ausgesprochen wurde, oder (ii) wenn der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt, sein Unternehmen (teilweise) in andere Hände übergeht, liquidiert oder geschlossen wird, oder (iii) wenn Käufer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, oder (iv) wenn Käufer die vertragliche Vereinbarung nicht einhält.
  2. Wird der Vertrag beendet, werden die Ansprüche von Adeon gegen den Käufer sofort in vollem Umfang fällig.

 

Artikel 12: Sonstige Bedingungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Adeon wird dann eine neue Bestimmung vorbereiten um die ungültige/nichtige Bestimmung zu ersetzen, wobei der Umfang der ungültigen/nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird.
  2. Adeon ist berechtigt etwaige Forderungen des Käufers, aus welchem Grund auch immer, mit den eigenen Forderungen zu verrechnen, aus welchem Grund auch immer.
  3. Adeon ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen
  4. Verpflichtungen Dritte beizuziehen.
  5. Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht an Dritte übertragen, es sei denn, Adeon hat hierzu ausdrücklich schriftliche Zustimmung erteilt.

 

Artikel 13: Geltendes Recht und Rechtstreitigkeiten

  1. Für das Rechtsverhältnis zwischen Adeon und dem Käufer ist ausschließlich das niederländische Recht giltig. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrages ist ausgeschlossen.
  2. Soweit das Recht nichts anderes vorschreibt, werden Streitigkeiten zwischen Adeon und dem Käufer beim zuständigen Bezirksgericht, in dem Adeon seinen Sitz hat, eingereicht. Adeon hat eventuell das Recht, Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der niederländischen Schiedsinstituts bereinigen zu lassen. In diesem Fall besteht das Schiedsgericht aus einem Schiedsrichter. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Rotterdam und das Verfahren wird in der Niederländische Sprache geführt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Breda deponiert.